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Bodenrichtwerte für das Gebiet der Gemeinde Ottersweier zum 31.12.2010Der Gutachterausschuss der Gemeinde Ottersweier hat gemäß § 196 BauGB in der Sitzung am 20.7.2011 die nachfolgenden Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2010 ermittelt:
Gebiet westlich der Bahn
Gebiet östlich der Bahnlinie bis Hauptstraße
Gebiet östlich der Hauptstraße bis Lindenstraße / Römerstraße
Gebiet östlich der Lindenstraße / Römerstraße bis einschließlich Baugebiet "Münchsmatten"
Höhengebiet
Ortsteil Unzhurst
Ortsteil Breithurst
Ortsteil Zell
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke
Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten: 1) Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrheit von Grundstücken, bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. (2) Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land abgeleitet. Sie enthalten Wertanteile für Anlieger- und Erschließungskosten. Nach § 196 Abs. 1 BauGB sind Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden. (3) Abweichungen des einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswerts vom Boden-richtwert. Bodenrichtwerte haben daher keine bindende Wirkung und können im Einzelfall eine sachkundige Wertermittlung nicht ersetzen. (4) Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen. (5) Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung und den Baugenehmigungsbehörden können aus den Bodenrichtwerten nicht abgeleitet werden. Ottersweier, 20.7.2011 ![]() KontaktGemeinde Ottersweier BodenrichtwerteBei bodenrichtwerte.com erhalten Sie die Datenquelle für Bewertungen und Analysen im Internet.
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