Gemeinde Ottersweier

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Aktuelles aus dem Rathaus

Keine Erteilung von Gestattungen (Schankerlaubnis) gem. § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes mehr - künftiges Vorgehen

Mit der Neuerung des Gaststättengesetzes entfällt die bisher erforderliche, schriftliche Gestattung für den Ausschank alkoholischer Getränke bei sämtlichen Veranstaltungen wie Flohmärkten, Kuchenverkäufen, Kindergarten- oder Sportfesten.


Stattdessen muss bei Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine Anzeige bei der Gemeindeverwaltung Ottersweier, Amt 2: Zentrale Dienste, Bürgerservice und Soziales erfolgen.


Bisher musste nur für den Verkauf von alkoholischen Getränken eine Gestattung beantragt werden - für Vereine bleibt das auch so - für Privatpersonen und Firmen hingegen gilt die neue Anzeigepflicht auch für den Verkauf von allen nichtalkoholischen Getränken oder Speisen.
Die bislang erhobene Gebühr entfällt, da keine schriftliche Genehmigung mehr erteilt wird.


Das Formular für die Gestattungsanzeige finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ottersweier/ Bürgerservice/ Formulare/ Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes.


Ansonsten ist aber auch eine formlose Nachricht per E-Mail an Denise Gruninger (denise.gruninger@ottersweier.de) oder Julia Lempert (julia.lempert@ottersweier.de) ausreichend.


Bitte machen Sie hierbei folgende Angaben:


•           Name des Veranstalters / Vereins mit Ansprechpartner, Telefonnummer und ladungsfähiger Anschrift
•           Anlass der Veranstaltung
•           Zeit und Ort
 
Weitere Informationen zum neuen Landesgaststättengesetz sowie Anwendungshinweise finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

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