Gemeinde Ottersweier

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Unzhurst

50-Jahre Eingemeindung Unzhurst nach Ottersweier

Informationen und Hintergründe finden Sie hier.

Ortsgeschichte von Unzhurst

Der Ort wird urkundlich 1240 erwähnt als Ünzenhurst, 1381 als Onzenhürst - Horst oder Buschwald des Onzo oder Önizo. Unzhurst war ein badisches Lehen in den Händen der Herren von Röder, von Bach und später von Knebel.

1381 belehnen Markgraf Bernhard I. und Markgraf Rudolf VII. von Baden den Dietrich Röder mit Gülden zu Unzhurst und die Ritter Claus und Albrecht von Bach mit Gülden an dem Gericht zu Unzhurst.

Auch die Herren von Windeck waren hier begütert. Patronat und Zehntrecht besaß aber das Chorherrenstift zu Jung St. Peter in Straßburg.

Unzhurst mit Oberwasser und Zell war in früherer Zeit kirchlich eine Filiale von Sasbach, hatte aber bereits 1240 eine eigene Pfarrei.

Urkundliche Erwähnung

Urkundlich wird 1432 zu Unzhurst ein Beguinenhof erwähnt. Die Beguinen waren weltliche, wohltätige Frauen und Jungfrauen, die in einem Hofe lebten und sich der Jugenderziehung widmeten.

1435 klagen der Abt und Konvent des Klosters Schwarzach beim Konzil zu Basel gegen die Gemeinde Unzhurst, weil diese ihnen das Wasser zur Klostermühle in Zell abgegraben hatte. Zell gehörte zum Klostergebiet Schwarzach, das schon 826 bis Unzhurst hinaufreichte.

Durch den 1530 in Ottersweier abgeschlossenen sogenannten Ortenauer Herrschaftsvertrag verzichtete die benachbarte kaiserliche Landvogtei Ortenau gegen anderweitige Entschädigung auf die Herrlichkeiten und Rechte, die sie bisher in Unzhurst besessen hatte, samt allen Untertanen mit ihren Steuern und Frohnden und anderen Dienstbarkeiten - doch den Rechten des Stifts Straßburg unbeschadet.

1689 haben die Brandenburger in Unzhurst großen Schaden angerichtet.

Nach Aufhebung des Amtes Großweier im Jahre 1689 kam Unzhurst zum Amt Bühl - Großweier und 1788 zum Oberamt Yberg mit dem Sitz in Bühl. Von 1807 bis 1809 gehörte es zum badischen Oberamt Schwarzach. Nach dessen Aufhebung kam es wieder zum Amt Bühl.

Wissenswertes über Breithurst

Ortsgeschichte von Breithurst

Breitenhurst oder "zur breiten Hurst" soll der Weiler im 14. Jahrhundert. geheißen haben (Hurst = Gebüsch). Es gibt eine Reihe von Nachweisen (Gültbriefe, Schuldverschreibungen u.ä. - GLA) vor allem aus dem 15. Jahrhundert, die die Zugehörigkeit zur Windeckischen Herrschaft dokumentieren.

Markgrafschaft Baden

1554 verkaufte Jacob von Windeck Eigenleute aus Breithurst an das Kloster Schwarzach. Durch den Ortenauer Herrschaftsvertrag (1530) kam es zur Markgrafschaft Baden. Ein Grenzstein aus dem Jahre 1779, der bis zum Ausbau der Straße von Ottersweier nach Unzhurst auf Höhe der jetzigen Brücke stand, zeigt auf der einen Seite das Wappen der Markgrafschaft Baden und auf der anderen den stilisierten Doppeladler mit der Überschrift "O-Reich" (Österreich). An dieser Stelle war die Grenze zur vorderösterreichischen Landvogtei Ortenau.

Als Gemeinwesen, das sich aus der Organisation der Markgenossenschaft der "Sasbacher Mark" entwickelte, wurde Breithurst unselbständiger Bestandteil von Unzhurst und durch einen "Stabhalter" geführt. Dieser Begriff - ursprünglich dem Vertreter des Vorstehers der Markgenossenschaft (Landesherr) zustehend - wurde durch die späteren Gemeindeordnungen den Vorstehern abgesonderer Gemarkungen zugewiesen. Die Ortsvorsteher der Gemeinden führten die Bezeichnung "Schultheiß" oder "Vogt".

Kirchlich gehörte Breithurst zur Mutterpfarrei Ottersweier. Mit Urkunde vom 29.04.1783 wurde der Ortsteil gegen eine jährliche Leistung von 30 Gulden von Ottersweier getrennt und der Pfarrei Unzhurst zugeteilt.

Wissenswertes von Oberwasser

Das Gemeinwesen wird in Urkunden vom Jahre 1474 erstmals als "Überwasser" erwähnt. Später setzte sich dann der Name "Oberwasser" durch.

Oberwasser bezeichnet einen Ort, der über dem Wasser (dem Mühlbach) liegt, also von Unzhurst aus gesehen jenseits des Mühlbaches. Da Unzhurst schon etwa zweihundert Jahre früher urkundlich genannt wurde, ist es durchaus denkbar und möglich, dass Oberwasser von Unzhurster Bürgern begründet wurde.

Der Flecken gehörte ehedem zur Markgrafschaft Baden und damit zum Amt Großweier und dem Gericht Unzhurst. Nach Aufhebung des Amtes Großweier im Jahre 1689 kam es zunächst zum Amt Bühl-Großweier, 1788 zum Oberamt Yberg mit Sitz in Bühl, 1807 - 1809 zum Oberamt Schwarzach und nach dessen Aufhebung wieder zum Amt Bühl.

Oberwasser gehörte ursprünglich zum Sasbacher Kirchspiel. Deshalb war es genuss- und teilberechtigt am Sasbacher Kirchspielgut, den Waldungen im Gebirge und an der mittleren Sasbacher Mark in der Ebene.

Zwischen Oberwasser und Moos, beim sogenannten Muhr, lag der zu Anfang des 19. Jhdt. ausgegangene Warmersbrucher Hof, ein Schwarzacher Klosterhof. An diesen erinnert heute noch der Flurname. Der Hof ist 1732 wegen des Besitzes verschiedener Distrikte im Fünfheimburger (Scherzheimer) Wald erwähnt.

Mit Wirkung vom 1. April 1936 wurde Oberwasser durch eine "Entschließung" des damaligen Reichsstatthalters von Baden, Robert Wagner, in die Gemeinde Unzhurst eingegliedert. Gleiches geschah mit der vorher selbständigen Gemeinde Zell.

Wissenswertes von Zell

Der Ort hieß urkundlich 1419 Zelle, lat. cella, das Einsiedlerwohnung oder Mönchsniederlassung bedeutete. Zell war ursprünglich eine Gründung des Klosters Schwarzach, dessen Gebiet bis an die Grenze von Unzhurst reichte. Die Abtei muss schon zu früher Zeit eine Mühle und einen Hof in Zell errichtet haben, um die herum sich im Laufe der Zeit der Weiler bildete.

1435 klagten Abt und Konvent des Klosters Schwarzach beim Konzil zu Basel gegen die Gemeinde Unzhurst, die ihnen das Wasser zur Klostermühle abgegraben hatten. Die meisten urkundlichen Nachrichten über Zell betreffen die Klostermühle.

1596 versetzte das Kloster die jährliche Gült der Mühle dem markgräflich-badischen Rat Johannes Wolf gegen 200 Gulden und 1649 wurde die "Mühle mit Hof und Garten und allen Zugehörungen dem Hans Gußhurst um die Summe von 150 Gulden und eine jährliche Abgabe von 7 Viertel Korn und 4 Kapaunen nebst Leibfall beim Ableben des Besitzers zu einem Erblehen überlassen". (1 Viertel = 135 Pfund) Unter Leibfall verstand man die Abgabe, die beim Tode eines Leibeigenen zu entrichten war und Erblehen bedeutete den Übergang der Rechte an die Nachkommen. Erst mit dem Erlöschen des Geschlechtes fiel das Gut wieder an die Herrschaft, hier das Kloster als Lehensherr, zurück.

Die Mühle war von 1683 - 1883 ununterbrochen im Besitz der Familie Niedhammer. Das Kreuz vor der Zeller Kapelle erinnert an diese Familie. Die Mahlmühle neben der auch noch eine Hanfmühle oder Plauel betrieben wurde war von alters her für die klösterlichen Untertanen eine so genannte Bann- oder Zwangsmühle. Erst 1830 wurde nach einer Eingabe der Gemeinden Zell, Vimbuch, Balzhofen, Oberbruch und Moos an den Großherzog dieser Zwang aufgehoben.

Zell, unter badischer Schirmherrschaft zum Klostergebiet Schwarzach (und zwar zum äußeren oder Vimbucher Stab) gehörend, erhielt erst nach der Aufhebung des Klosters (Säkularisation 1803) einen eigenen Schultheißen (Bürgermeister).

In kirchlicher Hinsicht gehörte Zell ursprünglich (1240) zu Unzhurst. Im 17. Jhdt. hingegen war es eine Filiale von Vimbuch und kam dann 1821 wieder zur Pfarrei Unzhurst zurück. Die Kapelle ist dem hl. Rochus, dem Patron der Pestkranken, geweiht. Die zunächst aus Holz erbaute Kapelle kam 1821 auf ihren jetzigen Platz und wurde 1864 aus Stein neu errichtet. Aus der älteren Kapelle sind noch drei Holzschnitzereien vorhanden: Eine Madonna und zwei Brustbilder, die Christus und den hl. Nikolaus darstellen.

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