Gemeinde Ottersweier

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Sanierungsgebiet Hatzenweier

Förderinformationen - Wissenswertes für Eigentümer im Sanierungsgebiet Ottersweier "Hatzenweier"

Die Sanierung - eine Chance für Sie!

Undichte Fenster, hohe Energiekosten, zu kleine Zimmer, veraltete Heizung, nicht mehr zeitgemäßer Sanitärbereich…Kein Haus ist perfekt. Jetzt lohnt es sich, über eine Modernisierung nachzudenken.

Private Wohn - und Geschäftsgebäude zu erneuern, ist wesentlich für das Gelingen der Sanierungsmaßnahme Ottersweier ,,Hatzenweier,,. Mit einer Modernisierung Ihres Gebäudes können Sie nicht nur die Wohnqualität verbessern und Energiekosten einsparen sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zur Aufwertung des Wohnumfelds. Gleichzeitig zahlt sich die Investition in den Werterhalt Ihres Gebäudes für Sie oder Ihre Mieter aus.

Mit diesem Text informieren wir Sie über die Fördervoraussetzungen und Fördermöglichkeiten im Sanierungsgebiet Ottersweier,,Hatzenweier,,. Neben einer finanziellen Unterstützung aus den Mitteln der Sanierung (Sanierungszuschuss) können Sie ggf. auch von attraktiven steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren.

Sanierungsmöglichkeiten

Modernisierung und Instandsetzung

Mit der Modernisierung von privaten Gebäuden sollen bauliche Nachteil und Mängel dauerhaft beseitigt und ihr Gebrauchswert nachhaltig erhöht werden. Im Mittelpunkt steht die umfassende Modernisierung. Zuschussfähig können auch punktuelle Maßnahmen sein, wenn durch vorherige Modernisierungen das Gebäude ansonsten modernen Wohnanforderungen entspricht.

 

Abbruch und Entsiegelung

Wenn ein Gebäude aus städtebaulichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten werden kann, ist für den Abbruch eine Kostenerstattung möglich. Die Förderung kann mit der Bedingung verbunden sein, innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums, einen Neubau zu errichten.

 

Fördervoraussetzungen

  • Das Gebäude befindet sich im Sanierungsgebiet Ottersweier,, Hatzenweier,,.
  • Die Maßnahme ist wirtschaftlich vertretbar und entspricht den Zielen der Gemeinde.
  • Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung mit der Gemeinde und der STEG vor Auftragsvergabe bzw. Baubeginn.
  • Gültige Bauvorschriften sind einzuhalten, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Vorhaben und Gestaltung sind mit der Gemeinde und der STEG zum Erhalt des Ortsbilds abzustimmen.

 

Was wird nicht gefördert?

  • Maßnahmen, die ohne Vertrag begonnen wurden.
  • Maßnahmen, die nicht vertragskonform durchgeführt oder nicht vereinbart wurden
  • Reine Instandhaltungsmaßnahmen (,,Schönheitsreparaturen,,)
  • Maßnahmen, die über den Standard hinausgehen.

Förderfähige Modernisierungsmaßnahmen

Baumaßnahmen, die zur Verbesserung der Wohnsituation führen und gefördert werden können, sind beispielsweise:

  • Verbesserung der Wärmedämmung an Außenwänden, Decken und Dach
  • Erneuerung des Außenputzes, des Daches und der Dachrinnen
  • Austausch von alten Fenstern und Türen
  • Einbau einer neuen Heizungsanlage mit Warmwasserbereitung
  • Verbesserung der Sanitärbereiche (WC, Bäder) z.B. auch barrierefreier Ausbau
  • Erneuerung der Installationen im Gebäude (Elektro, Gas, Wasser und Abwasser)
  • Veränderung der Raumnutzung, der Größe und der Orientierung von Räumen
  • notwendige Erweiterungen der Nutzfläche z.B. durch kleine Anbauten, Treppenhäuser und Balkone
  • Verbesserung der Belichtung und Belüftung sowie Schaffung von Wohnungsabschlüssen, u.v.m.

Finanzierung

Was muss ich wissen?

  • Die Finanzierung des Vorhabens muss durch den Eigentümer sichergestellt werden.
  • Die Verfügbarkeit der Fördermittel ist begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.
  • Der Durchführungszeitraum für private Maßnahmen beträgt zwischen 1 und 2 Jahren.
  • Mit Abschluss der schriftlichen Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen besteht neben der Förderung auch die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung von Baukosten nach §7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz.

 

Wie hoch sind die Zuschüsse?

Die Gemeinde Ottersweier fördert die Erneuerung (Modernisierung, Instandsetzung und / oder Umnutzung) privater Gebäude bis max. 30% der berücksichtigungsfähigen Baukosten, jedoch max. 50.000,- €. Bei bedeutsamen Gebäuden (z.B. Denkmalgeschützt) kann der Fördersatz um 15% auf 45% erhöht werden. Die ,,Deckelung,, bleibt in diesem Fall jedoch bei max. 50.000,-€

Bei Abbruch eines privaten Gebäudes (Grundstücksfreilegung) werden die Abbruchkosten bis max. 100% erstattet, jedoch max. 50.000,-€. Die Erstattung des Gebäuderestwerts (,,untergehende Bausubstanz,,) erfolgt nicht.

 

Informationen und Beratung

Die STEG ist als Sanierungsträger Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um die Sanierung.

 

Die STEG Stadtentwicklung GmbH

Olgastraße 54

70182 Stuttgart

www.steg.de

Vera Pfaff

Telefon: 0711 / 21068-232

Mobil: 0151 / 74289134

Vera.pfaff(@)steg.de

 

Gemeinde Ottersweier

Bauverwaltung

Herr Christian Meier

Laufer Str. 18

77833 Ottersweier

Telefon: 07223 / 9860-27

christian.meier(@)ottersweier.de

 

Diese städtebauliche Erneuerungsmaßnahme wird mit Mitteln des Bundes und des Landes Baden-Württemberg gefördert.

Kontakt

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Ottersweier

Kontakt

Laufer Straße 18
77833 Ottersweier

Tel.: 07223 9860-0
Fax: 07223 9860-80

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