Zuzug nach Ottersweier
Die Anmeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerservice der Gemeinde Ottersweier, Zimmer 1, beziehungsweise der Verwaltungsstelle Unzhurst erfolgen.
Zur Anmeldung, wobei das persönliche Erscheinen von mind. einem Familienmitglied erforderlich ist, bringen Sie bitte die vorhandenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis) mit - es müssen die neuen Adressen eingetragen werden.
Umzug innerhalb der Gemeinde
Auch der Umzug innerhalb der Gemeinde ist zu melden.
Dies geschieht ebenfalls auf einem besonderen Vordruck (Personalausweis mitbringen - Anschrift wird geändert).
Wegzug von Ottersweier
Eine Abmeldung ist nur bei Aufgabe eines Nebenwohnsitzes und bei Wegzug ins Ausland erforderlich.
Die An- Um-oder Abmeldung, wie auch die Änderung der Ausweisdokumente ist gebührenfrei.
Bei Zuzug und Umzug ist die Mitwirkung des Wohnungsgebers erforderlich. Das heißt die Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung.