Gemeinde Ottersweier

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Dorfhelferinnenstation

Die Dorfhelferin ist für sie da

Dorfhelferinnenstation Bühl
Gaby Lippert
Tel: 07223/939030

Was tun, wenn Mutter einmal krank ist und niemand den Haushalt weiterführen kann?

Als qualifizierte Fachkraft übernimmt eine Dorfhelferin die Haushaltsführung in Familien, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.

Professionelle Hilfe kann für Sie nötig werden:

  • im Krankheitsfall zu Hause
  • bei Risikoschwangerschaft
  • Entbindung und Mehrlingsgeburten
  • während eines Krankenhaus oder Kuraufenthaltes
  • in besonderen Not- und Krisensituationen

Wer finanziert den Einsatz?
Gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung, Beihilfeträger, Jugendamt, Sozialamt, Familien.

Wann haben Sie Anspruch auf Hilfe?

  • Wenn die haushaltsführende Person ausfällt, ein Kind bis zu 12 Jahren (teilweise bis zu 14 Jahren) oder ein pflegebedürftiges Kind im Haushalt lebt.
  • Wenn der ländliche Haushalt (auch ohne Kind) versorgt und weitergeführt werden muss.

Die Dorfhelferin arbeitet selbständig und eigenverantwortlich in Kooperation mit der Familie.

Als staatlich geprüfte Fachkraft übernimmt sie

  • die Führung des Haushaltes mit Essenszubereitung und Wäschepflege
  • die Verantwortung für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen, die im Haushalt leben
  • die häusliche Versorgung der zum Haushalt gehörenden älteren, pflegebedürftigen oder behinderten Personen
  • bei Bedarf Gartenarbeit und Mithilfe im landwirtschaftlichen Betrieb

Dorfhelferinnen unterliegen der Schweigepflicht.

Dorfhelferinnen helfen Familien in Not

Um über die Arbeit des Dorfhelferinnenwerkes Sölden e.V. zu informieren, stellte sich die Einsatzleiterin der Dorfhelferinnenstation Bühl, Annemarie Müller, im Rathaus Ottersweier bei Bürgermeister Jürgen Pfetzer und bei der Sachbearbeiterin des Sozialamtes,
Monika Schmidt, vor.

Im Gespräch erklärte sie, dass bei Risikoschwangerschaften, Entbindung, bei Krankheit, Kur- oder Krankenhausaufenthalt alle Mütter und haushaltsführende Väter, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben. Ein ärztliches Attest und Kinder unter 12 bzw. 14 Jahren (je nach Krankenkasse) sind die Voraussetzungen, damit die Krankenkasse bewilligt und die Kosten trägt.

Haushaltshilfe wird von hoch qualifizierten Dorfhelferinnen und Familienpflegerinnen mit staatlich anerkannter Ausbildung in den Bereichen Hauswirtschaft, Erziehung, Pädagogik und Pflege erbracht. Sie betreuen die Kinder und versorgen den Haushalt. Für Mithilfe in der Landwirtschaft ist die Dorfhelferin speziell ausgebildet, so Frau Müller weiter, die die Einsatzleitung bei der Dorfhelferinnenstation Bühl seit Oktober 2010 übernommen hat.

Wenden Sie sich im Notfall an die Einsatzleitung in Ihrer Nähe. Annemarie Müller, Fon: 07802 704486, ist Ihnen gerne behilflich.

Weitere Informationen erhalten Sie im Rathaus Ottersweier, Sozialamt, Frau Koffler, Fon: 07223 9860-41.

Homepage

Die Homepage des Dorfhelferinnenwerks Sölden e.V. finden Sie hier.

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