Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht bei Risikoschwangerschaften, Entbindung, bei Krankheit, Kur- oder Krankenhausaufenthalt für alle Mütter und haushaltsführende Väter, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Ein ärztliches Attest und Kinder unter 12 bzw. 14 Jahren (je nach Krankenkasse) sind die Voraussetzungen, damit die Krankenkasse bewilligt und die Kosten trägt.
Haushaltshilfe wird von hoch qualifizierten Dorfhelferinnen und Familienpflegerinnen mit staatlich anerkannter Ausbildung in den Bereichen Hauswirtschaft, Erziehung, Pädagogik und Pflege erbracht. Sie betreuen die Kinder und versorgen den Haushalt. Für Mithilfe in der Landwirtschaft ist die Dorfhelferin speziell ausgebildet.
Wenden Sie sich im Notfall an die Einsatzleitung in Ihrer Nähe. Erika Kempf, Tel.: 0176 17612562, ist Ihnen gerne behilflich.
Weitere Informationen erhalten Sie im Rathaus Ottersweier, Sozialamt, Frau Kist, Tel.: 07223 9860-41
oder auf der Homepage des Dorfhelferinnenwerks Sölden e.V.