Versand der Wahlbenachrichtigungen
Nach Mitteilung des Rechenzentrums werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl an die Wahlberechtigten durch die Deutsche Post AG im Zeitraum vom 08.01.2024 bis 24.01.2025 zugestellt. In der Vergangenheit kam es leider immer wieder zu Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung.
Bitte melden Sie sich daher ab 25.01.2025 per E-Mail an Buergerservice(@)ottersweier.de oder telefonisch unter 07223 9860-40, wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
Antrag auf Wahlschein für die Briefwahl
Wer am Wahltag an der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal verhindert ist, kann durch Briefwahl wählen.
Mit der Wahlbenachrichtigung können Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt werden. Ein Wahlscheinantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der ausgefüllte Antrag sollte zeitnah beim Bürgermeisteramt Ottersweier, Bürgerservice eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift auf dem Antrag zwingend erforderlich ist.
Alternativ bieten wir für Sie die Beantragung eines Wahlscheins online an:
Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagenhier
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Die Briefwahlunterlagen werden schnellstmöglich, vorraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 mit der Post zugesandt oder ausgetragen.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerservice(@)ottersweier.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bei weiteren Fragen zum Antragsverfahren helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerservices unter Tel.Nr. 07223 9860-40 oder buergerservice(@)ottersweier.de gerne weiter.
Beantragung und Zustellung von Briefwahlunterlagen
Wir weisen darauf hin, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen durch die Deutsche Post AG einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Sollten Sie vom Briefwahlrecht Gebrauch machen wollen bitten wir zu bedenken, den Briefwahlantrag rechtzeitig einzureichen – gerade auch im Hinblick auf die kurzen Fristen.
Bei dringenden Briefwahlanträgen haben Sie die Möglichkeit, diese direkt im Bürgerservice abzugeben und die Briefwahlunterlagen am gleichen, spätestens am nächsten Tag zu erhalten.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.