Gemeinde Ottersweier

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Einwohnerbefragung 2022

Ergebnispräsentation der Einwohnerbefragung 2022

Vom 27. Juni bis einschließlich 24. Juli 2022 fand Einwohnerbefragung 2022 der Gemeinde Ottersweier statt, die  von Student Lukas Wissenbach von der Hochschule Kehl durchgeführt wurde.

Im Anschluss an die Einwohnerbefragung wurden bis Anfang August noch Einwohnerinterviews durchgeführt, um die Ergebnisse der Einwohnerbefragung genauer zu untersuchen. Außerdem hatten die Einwohner die Möglichkeit,unabhängig von der Einwohnerbefragung ihre Bedenken/Anregungen zu äußern. Die eingegangenen Beiträge wurdenim Schlussbericht unter dem Begriff „Aktion MITEINANDER“ zusammengefasst und ausgewertet.


Die komplette Ergebnispräsentation der Einwohnerbefragung finden Sie hier.

Auswertung der Einwohnerbefragung 2022

Eine erfreulich hohe Rücklaufquote verzeichnete die repräsentative Einwohnerbefragung. Der anonymisierte Fragebogen enthielt auch Textfelder für eigene Fragen, Anregungen und Ideen. Gleichlautende, mehrfach vorkommende Rückmeldungen haben wir zusammengefasst zu Themenblöcken, die in dieser Rubrik regelmäßig erörtert werden.

 

Thema: Bürgerfahrten in die Partnergemeinden 
Aus der Einwohnerbefragung kam der Hinweis, warum an Partnerschaftsbesuchen in den Partnergemeinen Westerlo und Krauschwitz nicht alle Bürgerinnen und Bürgern teilnehmen können. Hierzu ist zunächst einmal darauf hinzuweisen, dass die drei Säulen der Partnerschaften seit deren Gründung die vielfältigen Vereinskontakte und der Austausch zwischen den Schulen den Gemeinderäten/Gemeindeverwaltungen sind. Diese funktionieren auch sehr gut und die Gemeinde unterstützt Fahrten in die Partnergemeinden auch finanziell über Zuschüsse aus einem eigenen Förderprogramm. Auf diesem Weg sind auch viele private Freundschaften und regelmäßige Treffen entstanden. Zu besonderen runden Jubiläen, wie im vergangenen Jahr die Feierlichkeiten zum 60-jährigen Bestehen der Verschwisterung mit der belgischen Gemeinde Westerlo, wird zwischen den jeweiligen Partnerschaftskomitees ein Besuchsprogramm abgesprochen. Diese Jubiläumstreffen sind verständlicherweise zahlenmäßig limitiert. Trotzdem ist es immer gelungen mit einer großen Delegation aus Vereins- und Schulvertretern sowie Gemeinderäten mit Bürgermeister an den Feierlichkeiten teilzunehmen. Eine Öffnung der Teilnahme für Jedermann ist organisationstechnisch nicht möglich. Gleichwohl finden alle zwei Jahre im Wechsel Bürgerreisen in unsere Partnergemeinden statt, organisiert durch Reiseleiter Hermann Neuburger und die Gemeindeverwaltung. Im Jahr 2023 ist diese Bürgerreise im September nach Westerlo geplant. Die Ausschreibung mit allen wichtigen Informationen (Reisedatum, Reiseprogramm, Unterbringung, Reisekosten usw.) wird rechtzeitig im Mitteilungblatt und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

 

Thema: Warum gibt es keinen Wochenmarkt in Ottersweier? 
In den Rückmeldebögen kam mehrfach die Frage auf, warum es in Ottersweier keinen Wochenmarkt gibt? Ein Wochenmarkt ist per Definition eine wöchentlich regelmäßige Marktveranstaltung, auf der überwiegend frische Nahrungsmittel angeboten werden. Typisch sind auch der Verkauf von Blumen und anderen Zierpflanzen oder auch ein Schnellimbiss. Tatsächlich hatte Ottersweier ab Mai 1993 einen, wenn auch kleinen, Wochenmarkt auf dem damals neu gestalteten Marktplatz zwischen Rathaus und Kindergarten St. Michael. Dieser Wochenmarkt war aber nicht lange existent. Heute zeugt nur noch ein „Marktbeschicker“ der ersten Stunde, nämlich Uwe Friedmann („Friedmann´s Hähnchengrill“), von diesen Anfängen. Zu Beginn der 2000er Jahre wurde ein Anlauf unternommen, dem Wochenmarkt mit zusätzlichen Anbietern wieder einen Neustart zu verpassen. Doch die Mitwirkungsbereitschaft war nicht gegeben. Das ist auch verständlich, denn zu dieser Zeit begannen landwirtschaftliche Betriebe im Ort die eigene Hofvermarktung auszuweiten. Heute ist Ottersweier das Zentrum der Hofläden im Landkreis Rastatt, denn keine andere Gemeinde hat eine solch hohe Dichte an Hofvermarktern wie wir. Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus der Region ist also über die Vollsortimenter hinaus bestens gewährleistet. Hinzu kommen Verkaufsstände weiterer Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe und auch Verkaufsautomaten verstreut über den ganzen Ort und seine Ortsteile. Für diese Anbieter macht es wirtschaftlich keinen Sinn, an einem gemeinsamen Verkaufstag und an einem zentralen Platz einen Verkaufsstand auf- und abzubauen. Der Aufwand wäre zu groß, hinzu käme das Problem des Personalaufwands. So attraktiv Wochenmärkte in größeren Städten auch sein mögen, besteht in Ottersweier mit der erfreulich hohen Hofladendichte und einem 24/7-Angebot an Verkaufsständen aktuell kein Bedarf.

 

Thema: Umsetzung und Überwachung von Tempolimits
Aus der Einwohnerbefragung kamen viele Hinweise auf die Lärmsituation an stark befahrenen Straßen im Hauptort und den Ortsteilen und wegen der Nichteinhaltung von Tempolimits. Seit Jahren steht diese Thematik ganz oben auf der To-do-Liste der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderats. Zuständig für die Festsetzung von Tempolimits und für die Anordnung von Beschilderungen ist nicht die Gemeinde selbst, sondern die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bühl. Die Gemeinde darf auch den rollenden Verkehr nicht überwachen und Verstöße sanktionieren, sondern ist hierbei ebenfalls auf den Gemeindevollzugsdienst der Stadt Bühl angewiesen. Bei zahlreichen Verkehrsschauen stand die Thematik auf der Tagesordnung, aber da es sich nicht um Unfallschwerpunkte handelte, liefen alle Anträge der Gemeinde meist ins Leere. Das hat sich nun geändert, fast flächendeckend gilt Tempo 30 aus Lärmschutzgründen. Nach Durchführung der Lärmkartierung an der A5 und B3 durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg im Jahr 2019 hatte der Gemeinderat beschlossen, einen eigenen Lärmaktionsplan für Ottersweier aufzustellen. Es folgte eine umfassende Lärmanalyse und Verkehrsmengenzählungen an den innerörtlichen Kreis- und Landesstraßen. Für die verkehrsplanerischen und immissionsrechtlichen Untersuchungen wurden zwei Fachbüros hinzugezogen. Deren Analysen ergaben Handlungsbedarf an Lärmschwerpunkten. Etliche Häuser entlang der klassifizierten Straßen sind durch hohe Lärmpegel tagsüber und/oder nachts beeinträchtigt. Dies wiederum löst einen Handlungszwang zur Lärmreduktion aus. Das Verfahren zum Erlass eines Lärmaktionsplans ähnelt dem eines Bebauungsplans mit umfassender Beteiligung von Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Der Beschluss des Lärmaktionsplans folgte schließlich am 4. April 2022 in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung. Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bühl hat danach mit Zustimmung des Regierungspräsidiums Karlsruhe die Tempo 30-Beschränkungen angeordnet. Obwohl ebenfalls beantragt, wurden die Geschwindigkeitsbeschränkungen am nördlichen Ortseingang zwischen Tankstelle und Lindenkreisel und im Ortsteil Hub (Neusatzer Straße) abgelehnt. Einen Teilabschnitt der Ortsdurchfahrt Haft (Unterhaft) hat die Verkehrsbehörde irrtümlich nicht genehmigt, dies wird aber nachgeholt und die Beschilderung angepasst. In den Gewerbe- und Industriegebieten ist die Temporeduzierung nicht zulässig. Nach einer Eingewöhnungsphase werden verstärkt Geschwindigkeitskontrollen folgen. Außerdem ist die Gemeinde mit der Straßenverkehrsbehörde in Gesprächen wegen der Möglichkeit zur Installation von stationären Blitzeranlagen.     

 

Thema: Durchführung von Straßensanierungen
Aus der Einwohnerbefragung kamen Hinweis zur Sanierung von Straßen im Gemeindegebiet. Zuständig für den Bau und die Unterhaltung von Straßen ist grundsätzlich der jeweilige Straßenbaulastträger. Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen stehen also nicht in der Unterhaltungslast der Gemeinde und werden von dieser auch nicht saniert. Zum Straßenkörper zählt hierbei immer der Straßenquerschnitt selbst mit den Straßenrinnen. Gehwege stehen in der Unterhaltungslast der Gemeinde. Das häufig genannte Beispiel der Ortsdurchfahrt Zell (L87a) erfordert also, dass das Land Baden-Württemberg als Baulastträger tätig wird. Seit langem wird die Gemeinde deswegen auch beim zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe jährlich vorstellig. Im Jahr 2023 soll es nun endlich soweit sein: Der marodeste Abschnitt zwischen der Kapellenstraße und der Zufahrt zum Sportplatz erhält eine grundhafte Sanierung durch das Land, die Gemeinde wiederum saniert in diesem Zuge den Gehweg und verlegt die Wasserleitung in der Straße neu.

Für die knapp 50 km Straßen in der Unterhaltungslast der Gemeinde wurde 2018 eine Straßenzustandserfassung durchgeführt. Das Ergebnis war positiv, dringende Maßnahmen wurden sofort umgesetzt. Die Bewertung des Erhaltungszustands der Straßen wurde kombiniert mit der Zustandserfassung der Leitungen unterhalb des Straßenkörpers (Wasser, Regenwasser, Schmutzwasser). Für das künftige Sanierungsmanagement wurde festgelegt, dass eine Vollsanierung von Straßen immer im Zuge von notwendigen Leitungsbaumaßnahmen mit erledigt wird (z.B. die Seitenäste der Burg-Windeck-Straße). Auf diese Weise wird der gesamte ober- und unterirdische Straßenkörper erfasst und gesamthaft saniert. Nachfolgende Aufgrabungen in gerade erst sanierten Straßen gehören mit dieser Vorgehensweise der Vergangenheit an und Steuermittel werden eingespart.Die Gemeinde lässt jedes Jahr aufgetretene Risse im Asphalt vergießen. Hierdurch wird das Eindringen von Wasser in den Straßenunterbau verhindert und eine weitere Schädigung der Straße (z.B. durch Frost) minimiert.

 

Thema: Fehlende Hundetoiletten
Aus der Einwohnerbefragung kam der Hinweis zur Aufstellung weiterer Hundetoiletten. Aktuell hat die Gemeinde auf der Gesamtgemarkung bereits 19 Hundetoiletten, die meisten davon mit Tütenspendern, aufgestellt. Bei aktuell 364 zur Hundesteuer angemeldeten Tieren stehen damit rechnerisch für 19 Hunde je eine Hundetoilette zur Verfügung. Damit dürfte die Gemeinde, was die Anzahl der Hundetoiletten angeht, mit an der Spitze in der Region liegen. Manche Hundehalter haben Vorschläge unterbreitet zur Aufstellung weiterer Behälter entlang ihrer „Gassi-Strecke“. Die Hundetoiletten und Tütenspender sind freiwillige Leistungen der Gemeinde. Sie sollten an stark frequentierten Stellen aufgestellt sein. Nicht immer stehen sie dort, wo der Vierbeiner seine Notdurft verrichtet. Weil der Standort erst in weiterer Entfernung steht oder auf der Wegstrecke schon zurückliegt, bleibt nichts anderes übrig, als den Kotbeutel mitzutragen und an der nächsten Hundetoilette zu entsorgen oder dies zuhause zu erledigen. Das machen zum Glück sehr viele Hundehalter vorbildlich. Die Entsorgung von Kotbeuteln in der freien Landschaft sollte ein Tabu für jeden Tierhalter sein.
Jeden Freitag fährt eigens ein Bauhofmitarbeiter die Mülleimer an öffentlichen Plätzen ab und entsorgt auch die Kotbeutel aus den Hundetoiletten. Je mehr Standorte, desto höher dieser Aufwand. Auch die Tütenspender werden bei dieser Gelegenheit aufgefüllt und trotzdem fehlt immer wieder der Inhalt der Spender, weil die kompletten Rollen gestohlen werden. Mehrere tausend Euro hat die Gemeinde im vergangenen Jahr für die Beschaffung von Kotbeuteln ausgegeben.
In der Anzahl gibt es genügend Hundetoiletten in der Gemeinde, aber möglicherweise sind die Standorte nicht optimal gewählt? Wir freuen uns deshalb über Rückmeldungen, wo Hundetoiletten abgebaut und an sinnvolleren Stellen installiert werden sollten.
Ansprechpartner im Rathaus ist Werner Doll (Tel. 07223/9860-22), Email: werner.doll(@)ottersweier.de.

 

Thema: Einsparungen durch nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung
Aus der Einwohnerbefragung kam der Vorschlag, die Straßenbeleuchtung flächendeckend nachts abzuschalten, um Strom einzusparen. Hierzu muss man wissen: Noch im Jahr 2001 verbrauchte die Straßenbeleuchtung in unsere Gemeinde rund 440.000 kWh Strom. Durch die Umrüstung der 1.103 Leuchten auf LED reduzierte sich der Verbrauch auf 103.000 kWh (2021). Das entspricht lediglich noch dem Jahresverbrauch von ca. 34 Zweipersonenhaushalten oder nur noch 23% des Verbrauchs aus 2001, obwohl seither etliche Lampen durch Neubaugebiete, Gewerbegebiete und Nachverdichtungen hinzu gekommen sind. Fast alle Straßenlampen haben heute schon eine sogenannte halbnächtige Schaltung. Dies bedeutet, dass der Lichtwert reduziert wird, wodurch Strom eingespart wird, aber die Ausleuchtung noch den Sicherheitsanforderungen entspricht. Die Abschaltung einzelner, wenig frequentierter Straßenzüge ist technisch meist nicht  möglich, da in der Regel mehrere benachbarte Straßenzüge an einem Schaltkreis hängen. Generell ist die Gemeinde rechtlich verpflichtet, die sog. Verkehrssicherungspflicht auf Straßen und Gehwegen zu gewährleisten. Im Schadensfalle kann sonst die Gemeinde, also letztenendes der Steuerzahler, haften. Auch unser Versicherer, der Badische Gemeinde-Versicherungs-Verband, empfiehlt, Ortsdurchfahrten, Verkehrswege von besonderer Bedeutung, Fußgängerüberwege, Zebrastreifen und Gefahrenstellen durchgehend zu beleuchten. Ein Verzicht auf Beleuchtung ist in nicht verkehrswichtigen und zusätzlich nicht gefährlichen Bereichen möglich. Allerdings ist hierzu eine Gefahrenstellenanalyse notwendig und als Gefahrenstelle gelten z.B. auch Unebenheiten. Außerdem muss auch an Personengruppen gedacht werden, die nachts zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, wie z.B. Schichtarbeiter oder Zeitungsausträger.   

  

Thema: Aufstellung von zusätzlichen Sitzbänken im Gemeindegebiet

Aus der Einwohnerbefragung kam der Vorschlag, zusätzliche Sitzbänke an weiteren Standorten aufzustellen. Aktuell betreut unser Gemeindebauhof incl. Schulen, Kindergärten, Spielplätze und Friedhöfe insgesamt 85 Sitzbänke. Alle Sitzbänke sind im Geografischen Informationssystem (GIS) der Gemeinde zur Identifizierung per GPS eingemessen und nummeriert. Dies erleichtert das Unterhaltungsmanagement für den Bauhof, der über ein mobiles Endgerät auf alle Daten des GIS überall auf der Gemarkung zugreifen kann. Die Sitzbänke oder Sitzbankgruppen sind entweder aus Recycling-Kunststoff oder aus Holz. Leider werden sie immer wieder zum Schauplatz von Vandalismus oder Sachbeschädigung. Außerdem sind regelmäßig durch Verwitterung Sitzlatten auszutauschen oder im Winter im Bauhof zu renovieren. Jede zusätzliche Sitzbank erhöht diesen Aufwand.
Diese Sitzgelegenheiten sind aber gleichwohl insbesondere für ältere oder bewegungseingeschränkte Mitmenschen oder einfach nur zum Ausruhen und genießen der Landschaft willkommene Rastmöglichkeiten. Deshalb sind wir gerne bereit, dort zusätzliche Sitzbänke aufzustellen, wo dies auf Gemeindegrundstücken möglich und auch eine gewisse Nutzerfrequenz garantiert ist. Oder gibt es Standorte, die heute nicht mehr stark frequentiert sind und an einen anderen, geeigneteren Platz umgesetzt werden können?
Unser Bauamtsleiter Werner Doll (Tel. 9860- 22, werner.doll(@)ottersweier.de) nimmt Ihre Vorschläge gerne entgegen! 

 

Thema: Veröffentlichung von Gemeinderatsbeschlüssen und Öffentlichkeit von Sitzungen

  • In der Rubrik „Aus der Arbeit des Gemeinderats“ werden schon seit langem nach jeder Sitzung im Mitteilungsblatt und auf der Homepage die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse aus öffentlichen Sitzungen in komprimierter Form veröffentlicht. Über die Homepage der Gemeinde können außerdem die kompletten, öffentlichen Sitzungsunterlagen und die Beschlüsse im sog. Ratsinformationssystem eingesehen werden. Ab Januar 2023 werden wir auf jede Sitzung außerdem zusätzlich in Social Media (Facebook, Instagram) hinweisen und nach den Sitzungen auch den Link zur komprimierten Zusammenfassung „Aus der Arbeit des Gemeinderats“ veröffentlichen. So müssten wir auch die Einwohner erreichen, die weder Tageszeitung noch Mitteilungblatt haben.   
  • Der Grundsatz der Öffentlichkeit von Sitzungen ist in § 35 Gemeindeordnung geregelt und verpflichtend vorgeschrieben. Nur ausnahmsweise darf der Gemeinderat nichtöffentlich tagen, wenn es das öffentliche Wohl oder die Interessen Einzelner erfordern. Gründe des öffentlichen Wohls sind z.B. das Steuergeheimnis oder wenn Interessen des Bundes, Landes oder der Kommune wesentlich und nachhaltig verletzt werden könnten. Berechtigte Einzelinteressen sind z.B. Berufs- und Geschäftsgeheimnisse, Vermeidung der Offenlegung von persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen. Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen gibt der Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeinderats immer in der nächstfolgenden Sitzung im ersten Tagesordnungspunkt der öffetnlichen Sitzung bekannt.

 

 

 

 

     

     

     

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