Gemeinde Ottersweier

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Hochwasser- und Starkregenschutz

Maßnahmen vor dem Hochwasser

Prüfen Sie, welche Bereiche Ihres Grundstückes bzw. Gebäudes überflutet werden können. Denken Sie hierbei auch an den Rückstauschutz Ihres Kanalanschlusses.

In möglichen Überflutungsbereichen sollten keine wertvollen Dinge (Möbel, EDV etc.) gela-gert werden. Auch wichtige Dokumente und ideelle, nicht ersetzbare Werte ( z. B. Fotos) sollten hier nicht gelagert werden. Eine Lagerung in höheren Bereichen ist besser. Das Ausräumen ist aufgrund einer Abwesenheit (Urlaub etc.) vielleicht nicht möglich.

Denken Sie beim Rückstauschutz und bei Hebeanlagen auch an eine regelmäßige Wartung. Die Wartung sollte auch dokumentiert sein. Ohne eine dokumentierte Wartung riskieren Sie evtl. den Versicherungsschutz.

Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz regelmäßig und denken Sie hierbei auch an wertsteigernde Dinge bzw. Baumaßnahmen.

Oft ist zeitgleich ein Stromausfall zu verzeichnen. Wenn Sie für diesen Fall ein Notstromaggregat vorhalten, prüfen Sie auch die Möglichkeit der Notstromeinspeisung (Betrieb Heizung, Hebeanlage, Kühlgeräte etc.) gegebenenfalls mit Ihrem Elektroinstallateur. Beachten Sie hierbei die Überflutungsbereiche. Evtl. sind einzelne Geräte z. B. bei einem überfluteten Keller nicht zu betreiben. Wichtig ist hier auch der Einsatz von Fehlerstromschutzschaltern.

Durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde eine Hochwasserschutzfibel herausgegeben. 

Beachten Sie bei Ihren Vorsorgemaßnahmen, dass die Gewässer bei uns sehr schnell ansteigen, und somit keine lange Vorbereitungszeit zur Verfügung steht. Insbesondere nachts oder wenn Sie nicht zu Hause sind sollten alle Schutzmaßnahmen automatisch funktionieren.

Maßnahmen während dem Hochwasser

Achten Sie auf Kinder, ältere und behinderte Menschen und helfen Sie diesen. Beachten Sie hierbei, dass z. B. der Weg zur Schule oder Kindergarten evtl. nicht mehr –gefahrlos- nutzbar ist.

Betreten oder befahren Sie möglichst keine überfluteten Flächen: 

Innerhalb des Gebäudes kann das Wasser in eine Steckdose eingedrungen sein und der Überflutungsbereich unter Strom stehen. Gegebenenfalls rechtzeitig den Strom für die betroffenen Bereiche abschalten.

Im Aussenbereich kann es Veränderungen durch Ausspülungen geben. 

Auch herausgespülte Kanaldeckel können zu einer Gefährdung führen. 

In einem Hochwasserfall benötigen viele die Hilfe anderer. Helfen Sie deshalb auch Ihren Nachbarn. 

Die Einsatzkräfte der Feuerwehr, des Bauhofs und evtl. weitere Hilfskräfte können nur eine begrenzte Anzahl an Einsatzstellen abarbeiten. Sofern Sie hier Hilfe benötigen beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

Sofern noch kein Hochwasseralarm ausgelöst wurde ist die integrierte Leitstelle in Rastatt, Notruf 112 zuständig.

Nach der Auslösung eines Hochwasseralarms in unserer Gemeinde können Sie sich auch direkt an die Feuerwehr, Hubstraße 29 wenden. Bitte beachten Sie, dass die Einsatzkräfte vor Ort nicht darüber entscheiden dürfen, ob Sie bei Ihnen helfen können. Die Entscheidung liegt bei der Einsatzleitung im Feuerwehrhaus (entsprechend der Dringlichkeit und Gefährdung). Eine persönliche Vorsprache am Feuerwehrhaus ist hier am besten, da die Telefone inkl. Handys in der Regel überlastet sind bzw. für die Koordination der Einsätze benötigt werden.

Bei größeren Ereignissen wird am Bauhof, Eisenbahnstraße 102a eine Ausgabestelle für Sandsäcke eingerichtet. Die Sandsäcke können dort abgeholt werden. Sofern Sie die Sandsäcke nicht selbst transportieren können, wenden Sie sich bitte an das Feuerwehrhaus, da die Fahrzeuge von dort koordiniert werden.

Bitte beachten Sie, dass Notfälle (Brand, Unfälle, Unterstützung Rettungsdienst) zuerst bearbeitet werden müssen. Dies kann evtl. auch zum Abbruch eines Hochwassereinsatzes bei Ihnen führen.

Weisen Sie die Einsatzkräfte ein und teilen Ihnen die Gefahrstellen und gefährdeten Bereiche mit. Hilfreich ist hier oft ein Grundrissplan des Kellergeschosses zur besseren Orientierung für die Einsatzkräfte.

Hochwassergefahren und -risikokarte für Ottersweier und Unzhurst

Möchten Sie wissen ob Ihr Grundstück hochwassergefährdet ist?

In den letzten Jahrzehnten sind die Hochwasserwahrscheinlichkeit und die damit verbundenen Schäden in Deutschland stetig gestiegen. 

Mit der Einführung der europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie im Jahr 2010 hat sich der Gesetzgeber maßgeblich dem Hochwasserschutz verschrieben.

Erster Schritt bei der Einführung der europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie im Jahr 2010 war die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten, in denen die flächige und tie-fenmäßige Ausbreitung bei unterschiedlichen Hochwasserereignissen von kartierten Gewäs-sern dargestellt werden.

Mit dem nachfolgenden Link gelangen Sie zur Homepage der LUBW, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.
Hier können Sie prüfen, ob Ihr Grundstück in einem hochwassergefährdeten Bereich liegt:
udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml

Nachfolgend die Präsentationen der Infoveranstaltung vom 23.10.2019:

Präsentation des Ingenieurbüros Zink

Präsentation des Baurechtsamt Bühl 

 

Weitere Informationen hier

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