Gemeinde Ottersweier

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Landtagswahl 08.03.2026

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026 hier

 

Informationen zur Landtagswahl

Am 08. März 2026 findet die Landtagswahl statt.
Die Vorbereitungen dazu werden aktuell im gemeindlichen Wahlamt getroffen.

Wahlbenachrichtigung

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten voraussichtlich ab Ende Januar, spätestens aber bis Mitte Februar eine Wahlbenachrichtigung per Post. Sollten Sie keine Benachrichtigung erhalten, obwohl Sie sich für wahlberechtigt halten, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Briefwahl

Sie können dann einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen online schriftlich, per E-Mail oder persönlich im Rathaus beantragen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Beim Online-Aufruf erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an Buergerservice(@)ottersweier.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 15:00 Uhr (06. März 2026) beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Nach Erhalt der Wahlunterlagen können Sie wählen und die Unterlagen gemäß der mitgelieferten Anleitung verpacken. Der Wahlbrief muss dann bis spätestens Sonntag, 08. März 2026, 18:00 Uhr an der auf dem Wahlbrief aufgedruckten Adresse eingehen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Meldeamt: Annalena Steimel  (Tel. 07223/ 9860-40) oder Nadine Ludwig (Tel. 07223/ 9860-42).

Links:

Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg- Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Landtagswahl 2026: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen Online

 

 

 

 

 

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Laufer Straße 18
77833 Ottersweier

Tel.: 07223 9860-0
Fax: 07223 9860-80

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Öffnungszeiten Rathaus
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Termine nur nach Reservierung möglich!

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