Hinweise der Gemeinde Ottersweier zur Beseitigung von Poolwasser
Ein eigener Pool ist für viele etwas Schönes. Gerade im Sommer sehnt man sich nach einer
kühlen Erfrischung. Diese sehen viele in Form eines Pools, direkt vor der Haustüre oder im Garten - jederzeit und ohne Anreise genießbar.
Die steigende Beliebtheit der Poolanlagen, macht sich auch in der Gemeinde Ottersweier
bemerkbar. Aufgrund dessen sieht sich die Verwaltung in der Pflicht über das Poolwasser
und dessen anschließende Beseitigung zu informieren.
Nach Angaben des Landratsamts Rastatt – Umweltamt – ist Poolwasser ein in seiner Eigen-schaft verändertes Wasser, da es zur Verhinderung einer Verkeimung i. d. R. mit chemischen Zusatzstoffen (z.B. Chlor) behandelt wird.
Daher ist Frischwasser, welches zur Befüllung eines Schwimmbeckens verwendet worden ist, von der Absetzung der Abwassermengen grundsätzlich ausgeschlossen, weil es als Schmutzwasser i. S. d. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu entsorgen ist. Die Möglichkeit einer anderweitigen Entsorgung des Abwassers z.B. durch „Versickerung“ besteht in der Regel nicht.
Von der Gemeinde werden aufgrund des Eingriffs in das Wasserversorgungsnetz und aus Gründen der Hygiene keine Standrohre an Private ausgegeben.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Gemeinde Ottersweier – Frau Leppert – Tel. 9860-46 gerne zur Verfügung.
Absetzung von Abwassermengen aufgrund eines gesonderten Wasserzählers
Abwassergebühren werden standardmäßig für das gesamte Leitungswasser erhoben, das von der normalen Wasseruhr erfasst wird. Wenn Sie Leitungswasser zum Gießen von Gar-tenpflanzen oder zum Rasensprengen nutzen, versickert es jedoch im Boden und verursacht eigentlich keine Abwasserkosten. Mit einem Gartenwasserzähler kann dieses Wasser ge-messen und nachher von der gesamten gelieferten Wassermenge abgezogen werden.
Hierfür kann ein Antrag auf Absetzung von Abwassermengen aufgrund eines gesonderten Wasserzählers bei der Gemeinde Ottersweier gestellt werden. Das Antragsformular steht Ihnen auf der Homepage der Gemeinde Ottersweier zur Verfügung (https://www.ottersweier.de/de/gemeindewerke/abwasserbeseitigung).
Die Messung der nicht eingeleiteten Abwassermengen muss jedoch durch einen gesonderten Wasserzähler erfolgen. Die Entnahmestelle muss nach außen geführt werden. Zudem muss der gesonderte Wasserzähler eichrechtlichen Vorschriften entsprechen und darf nur durch einen Installateur eingebaut werden. Der Zähler steht im Eigentum des Antragstellers, er trägt die Kosten des Einbaus und der Unterhaltung.
Der Gartenzähler muss dauerhaft mit einem Zählerbügel fest installiert sein und in einem frostsicheren Raum montiert werden. Eine Außenmontage, wonach der Gartenzähler wegen der Frostsicherheit demontiert werden müsste, ist nicht möglich. Daher ist der Anbau von Zapfhahnzählern an Außenhähnen nicht zulässig. Der Einbau ist mit einem Foto zu dokumentieren und der Gemeinde zuzusenden (gemeinde@ottersweier.de).
Achtung: Frischwasser zur Befüllung von Pools oder anderen Schwimmanlagen dürfen Sie nicht durch den Gartenwasserzähler leiten. Bei Poolwasser handelt es sich um Schmutzwas-ser, da es mit verschiedenen Chemikalien und Desinfektionsmitteln belastet ist. Daher müs-sen Sie es über die Abwasserleitung entsorgen.