Ein eigener Pool ist für viele etwas Schönes. Gerade im Sommer sehnt man sich nach einer
kühlen Erfrischung. Diese sehen viele in Form eines Pools, direkt vor der Haustüre oder im Garten - jederzeit und ohne Anreise genießbar.
Die steigende Beliebtheit der Poolanlagen, macht sich auch in der Gemeinde Ottersweier
bemerkbar. Aufgrund dessen sieht sich die Verwaltung in der Pflicht über das Poolwasser
und dessen anschließende Beseitigung zu informieren.
Nach Angaben des Landratsamts Rastatt – Umweltamt – ist Poolwasser ein in seiner Eigen-schaft verändertes Wasser, da es zur Verhinderung einer Verkeimung i. d. R. mit chemischen Zusatzstoffen (z.B. Chlor) behandelt wird.
Daher ist Frischwasser, welches zur Befüllung eines Schwimmbeckens verwendet worden ist, von der Absetzung der Abwassermengen grundsätzlich ausgeschlossen, weil es als Schmutzwasser i. S. d. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu entsorgen ist. Die Möglichkeit einer anderweitigen Entsorgung des Abwasser z.B. durch „Versickerung“ besteht in der Regel nicht.
Von der Gemeinde werden aufgrund des Eingriffs in das Wasserversorgungsnetz und aus Gründen der Hygiene keine Standrohre an Private ausgegeben.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Gemeinde Ottersweier – Frau Leppert – Tel. 9860-46 gerne zur Verfügung.