Gemeinde Ottersweier

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Aktuelles aus dem Rathaus

Ankündigung von Beprobungen an den Maststandorten und Bodenschutzbegehungen im Projekt "Netzverstärkung Badische Rheinschiene (NBR)" des Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW

Die TransnetBW GmbH mit Sitz in Stuttgart betreibt als Übertragungsnetzbetreiber das Höchstspannungsnetz in Baden-Württemberg und ist gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Instandhaltung und zum bedarfsgerechten Ausbau verpflichtet. Mit dem Vorhaben Nr. 21 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG), der „380-kV-Netzverstärkung Daxlanden – Eichstetten“ (Projekt „Netzverstärkung Badische Rheinschiene“), wird die Übertragungskapazität zwischen Karlsruhe-Daxlanden und Eichstetten am Kaiserstuhl in möglichst bestehender Trasse von 220 auf 380 Kilovolt erhöht.
 
In diesem Zusammenhang sind Beprobungen an den Maststandorten und Begehungen zum Bodenschutz vorgesehen. Betroffen sind einzelne Standorte auf den nachfolgend genannten Flurstücken. Die Maßnahmen werden ab Anfang Oktober 2026 durch TransnetBW beauftragte Fachfirmen durchgeführt. Die Beprobungen übernimmt die ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda, die Bodenschutzbegehungen werden von der Fichtner Water & Transportation GmbH durchgeführt. Je nach Ziel der Maßnahmen dauern die Arbeiten vor Ort zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende März 2027 abgeschlossen sein.
 
Betroffen sind folgende Flurstücke in der Gemeinde Ottersweier:
Gemarkung Ottersweier: 5452, 5472, 5474, 5478, 5479, 5490, 5491, 7340, 7394
Gemarkung Unzhurst: 7070, 7365, 7373, 7379, 7391, 7392
 
Für den geplanten Rückbau der Altmasten sind gemäß der Richtlinie PN 98 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall, §18 der Bundes-Bodenschutzverordnung sowie den §§ 4 und 9 des Bundes-Bodenschutzgesetzes Beprobungen der Masten, Fundamente und dem umliegenden Boden erforderlich. Dabei werden die Schutzanstriche der Gittermasten sowie der Beton der Fundamente untersucht. Im direkten Umfeld der Altmasten werden zudem mittels kleiner Handbohrungen Bodenproben entnommen. Die Bohrungen haben einen Durchmesser von etwa 3 Zentimetern und eine Tiefe von rund 30 Zentimetern.
 
Die Bodenschutzbegehungen finden in Abhängigkeit von den jahreszeitlichen Bedingungen und gemäß den Vorgaben und Anforderungen der bodenkundlichen Kartieranleitung (KA 5) statt. Die Untersuchungen erfolgen anhand von Bodenbohrungen bis zu einer Tiefe von etwa 1 Meter (Pürckhauer) sowie durch Spatenstiche bis in eine Tiefe von 60 bis 80 Zentimetern.
 
Für die Beprobungen und Begehungen ist es erforderlich, land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, private und öffentliche Wege sowie in einzelnen Fällen auch Grundstücke zu betreten oder zu befahren. Die Arbeiten werden in der Regel zu Fuß durchgeführt. Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Abs. 1 EnWG. Die Betretung der Flurstücke erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt. Etwaige Flurschäden werden ausgeglichen.
 
Kontakt: Dialog Netzbau | Telefon: 0800 - 3804701 | E-Mail: dialognetzbau@transnetbw.de

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