Gemeinde Ottersweier

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3441 Treffer
  1. 541. Immissionsschutz - Betriebseinstellung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG anzeigen  
    Rathaus-Dienste
    Stilllegungen von genehmigungsbedürftigen Anlagen sind, sobald der Betreiber einen dahingehenden Entschluss gefasst hat, nach § 15 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bei der zuständigen…  
  2. 542. Immissionsschutz - Emissionserklärung nach 11. BlmSchV abgeben  
    Rathaus-Dienste
    Als Betreiberin oder Betreiber bestimmter industrieller Anlagen müssen Sie regelmäßig die von Ihren Anlagen ausgehenden Luftschadstoff-Emissionen gegenüber der zuständigen Behörde erklären. Die…  
  3. 543. Immissionsschutz - Emissionsrelevante Änderung einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen  
    Rathaus-Dienste
    Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, eine emissionsrelevante Änderung der Anlage vor der Durchführung der…  
  4. 544. Immissionsschutz - endgültige Stilllegung einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen  
    Rathaus-Dienste
    Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, die endgültige Stilllegung der Anlage unverzüglich, spätestens…  
  5. 545. Immissionsschutz - Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG beantragen  
    Rathaus-Dienste
    Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage, die im Anhang 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)…  
  6. 546. Hundehaltung - Namensänderung mitteilen  
    Rathaus-Dienste
    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
    Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

     
  7. 547. Hundesteuer - Befreiung beantragen  
    Rathaus-Dienste
    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.  
  8. 548. Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen  
    Rathaus-Dienste
    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
    Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
     
  9. 549. Hundesteuer - Hund abmelden  
    Rathaus-Dienste
    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.  
  10. 550. Hundesteuer - Hund anmelden  
    Rathaus-Dienste
    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die…
     

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Ottersweier

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Laufer Straße 18
77833 Ottersweier

Tel.: 07223 9860-0
Fax: 07223 9860-80

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Öffnungszeiten Rathaus
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Termine nur nach Reservierung möglich!

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