Gemeinde Ottersweier

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  1. 1361. Stimmabgabe  
    Rathaus-Dienste
    In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden.
    In Einzelfällen kann der Landeswahlleiter oder die Landeswahlleiterin einen früheren Beginn der Wahlzeit festlegen.  
  2. 1362. Stiftungszweck  
    Rathaus-Dienste
    Der Zweck wird von der stiftenden Person frei gestaltet. Die Stiftungsbehörde kann lediglich prüfen, ob der Zweck das Gemeinwohl gefährdet, gegen die Rechtsordnung verstößt oder die Erfüllung des…  
  3. 1363. Stiftungssatzung  
    Rathaus-Dienste
    Jede Stiftung muss eine Satzung haben. Die Stiftungssatzung stellt den Aufgaben- und Organisationsplan einer Stiftung dar.
    In der Stiftungssatzung müssen mindestens folgende Regelungen…
     
  4. 1364. Stiftungsvermögen  
    Rathaus-Dienste
    Die Verwirklichung des Stiftungszwecks setzt voraus, dass der Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die stiftende Person muss die Stiftung daher mit einem bestimmten Vermögen…  
  5. 1365. Stiftungsverzeichnis  
    Rathaus-Dienste
    Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben.
    Hinweis: Für die kirchlichen…
     
  6. 1366. Stiftungsgeschäft  
    Rathaus-Dienste
    Das Stiftungsgeschäft ist die schriftliche Willenserklärung der stiftenden Person, eine Stiftung zu errichten. Sie kann auch in einem Testament oder einem Erbvertrag abgegeben werden. Das…  
  7. 1367. Stiftungsaufsicht  
    Rathaus-Dienste
    Stiftungen unterliegen der Aufsicht der Stiftungsbehörden. Die staatliche Aufsicht soll gewährleisten, dass der Wille der stiftenden Person auch dann beachtet wird, wenn diese keinen Einfluss mehr…  
  8. 1368. Stiftungen  
    Rathaus-Dienste
    Stiftungen haben in Baden-Württemberg eine lange Tradition. Durch ein weites Betätigungsfeld – von sozialen und kulturellen Zwecken über die Förderung der Wissenschaft bis hin zum Tierschutz – decken…  
  9. 1369. Stiftungen  
    Rathaus-Dienste
    Als Erblasser sollten Sie alle möglichen Alternativen abwägen, wie Ihre letztwilligen Verfügungen am besten und in Ihrem Sinne durchgeführt werden können. Dabei sind wirtschaftliche, steuerliche und…  
  10. 1370. Steuerpflichten als Arbeitgeber  
    Rathaus-Dienste
    Beschäftigen Sie in Ihrem Betrieb Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer, müssen Sie von deren Arbeitslohn Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchenlohnsteuer einbehalten.…  

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Ottersweier

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Laufer Straße 18
77833 Ottersweier

Tel.: 07223 9860-0
Fax: 07223 9860-80

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Öffnungszeiten Rathaus
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Termine nur nach Reservierung möglich!

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