Der Schutz personenbezogener Daten ist in den letzten Jahren zunehmend wichtiger geworden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt sicher, dass persönliche Daten nur mit Wissen und ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen veröffentlicht oder weitergegeben werden dürfen.
Dazu zählen auch Geburtsdaten sowie Alters- und Ehejubiläen. Da deren Veröffentlichung – etwa im Gemeindeblatt – nur mit einer freiwilligen Einwilligung zulässig ist, verzichtet die Gemeinde Ottersweier grundsätzlich ab Februar 2026 auf die Veröffentlichung. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger und entspricht den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Sollten Sie dennoch eine Veröffentlichung wünschen, bitten wir Sie, sich persönlich an den Bürgerservice Ottersweier zu wenden und uns Ihre Einwilligung nach Artikel 6 DSGVO schriftlich mitzuteilen.
Wir bitten um Ihr Verständnis. Damit kommen wir unserer Verantwortung für den Schutz personenbezogener Daten nach.