Die Gemeinde Ottersweier sucht Eigentümer, die Wohnraum für geflüchtete Menschen zur Verfügung stellen!
Die Unterbringung geflüchteter Menschen stellt die Gemeinde Ottersweier – wie auch alle anderen Kommunen - vor große Herausforderungen.
Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, im Rahmen der Anschlussunterbringung Geflüchtete unterzubringen. Dieser rechtlichen Verpflichtung kommt die Gemeinde Ottersweier nach, indem jeden Monat vom Landkreis zugeteilte Geflüchtete in gemeindliche oder angemieteten Unterkünften untergebracht werden. Die Kapazitäten in den der Gemeinde zur Verfügung stehenden Unterkünften sind allerdings begrenzt.
Daher sucht die Gemeindeverwaltung weiter nach Wohnraum (möbliert oder unmöbliert) in verschiedenen Größen, von der kleinen Einzimmerwohnung bis hin zum Haus, zur Anmietung oder zum Erwerb. Wenn Sie über geeigneten Wohnraum verfügen, den Sie der Gemeinde Ottersweier für die Unterbringung geflüchteter Menschen anbieten möchten, melden Sie sich bitte bei Herrn Daniel Stöß (Telefon: 07223 9860-35 oder E-Mail: daniel.stoess(@)ottersweier.de).
Bereits im vergangenen Jahr haben die Ottersweirer Bürgerinnen und Bürger durch das Bereitstellen von Wohnraum, den die Gemeinde angemietet hat, einen großen Beitrag zur Unterbringung der Geflüchteten in unserer Gemeinde geleistet. Für die Betroffenen selbst stellen die dezentralen Wohnungen ebenfalls die beste Form der Unterbringung dar – weit besser als große Sammelunterkünfte. Auch Integration kann so erfolgreicher gelingen.