Gemeinde Ottersweier

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Von der Flächenreservierung zum Windpark

Raumplanung, Bürgerbeteiligung und Genehmigung

Nach § 20 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG) sind die Träger der Regionalplanung aufgefordert, in den Regionalplänen rechtzeitig Gebiete für die Nutzung der Windenergie festzulegen. Damit sollen die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen und die gesetzlichen Klimaschutzziele erreicht werden können.

Die Regionalverbände möchten den Planungsprozess zur Auswahl von Vorranggebieten für die Windenergienutzung transparent, nachvollziehbar und für alle zugänglich gestalten.

Im Rahmen der informellen Beteiligung und der regelmäßigen Kommunikation mit den an der Windplanung Interessierten wurde deutlich, dass es in der Bevölkerung Missverständnisse und Unwissen über die Unterschiede betreffend den gesetzlichen Planungsauftrag an die Regionalverbände einerseits und den Planungs-, Genehmigungs- und Inbetriebnahmeprozess eines Windparks andererseits gibt.

Um die Bevölkerung aufzuklären und zu informieren, haben einige Regionalverbände Baden-Württembergs gemeinsam einen Erklärfilm zur Windenergie erarbeitet. Dieser erklärt den Weg von der Flächensicherung durch die Regionalplanung mit der Öffentlichkeitsbeteiligung über die Genehmigungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz bis zur Realisierung eines Windparks.

 

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