Gemeinde Ottersweier

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Aktuelles aus dem Rathaus

Hundseck-Ruine: Land, Stadt Bühl, Gemeinde Ottersweier und Landkreis Rastatt einigen sich auf gemeinsames Vorgehen

Nach jahrelangem Stillstand haben sich das Land Baden-Württemberg, die Stadt Bühl, die Gemeinde Ottersweier und das Landratsamt Rastatt auf einen gemeinsamen Weg verständigt, um den desaströsen Zustand des Hundseck-Areals zu beenden. Kern der Einigung ist eine angemessene Aufgabenverteilung zwischen den Kommunen und dem Land, um den baldigen Abriss der Hundseck-Ruine zu ermöglichen.
Die Schwarzwaldhochstraße (B 500) zählt als eine der ältesten und bekanntesten Panoramastraßen Deutschlands zu den touristischen Aushängeschildern der Region. Sie trug im 20. Jahrhundert maßgeblich dazu bei, den Nordschwarzwald zu einem international beliebten Ziel für Erholungssuchende zu entwickeln. Doch der Glanz vergangener Tage ist an einigen Stellen stark verblasst. Allen voran das ehemalige Kurhaus Hundseck, einst ein Prachtbau, wirft aufgrund seines zunehmenden Verfalls erhebliche Schatten auf die touristische Attraktivität der Region.
Ursächlich für die Situation ist, dass die Eigentümergemeinschaft ihrer Erhaltungspflicht nicht nachkommt und das Gebäude verfallen lässt. Bereits in der Vergangenheit mussten die Stadt Bühl und das Landratsamt Rastatt einschreiten und Teile des Gebäudekomplexes abreißen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
Da auch in der Folgezeit keine Sanierungsmaßnahmen durch die Eigentümer erfolgten, verfügte die Stadt Bühl im Dezember 2024 angesichts des Verfalls den Abriss des Hauptgebäudes – dem ehemaligen Kurhaus. Zuvor hatte das Land im Jahr 2019 gerade hierfür durch eine Gesetzesänderung die möglichen Handlungsspielräume der Behörden erweitert. Da die Eigentümer dieser Abrissanordnung bislang nicht nachkamen, liegt es an der öffentlichen Hand, die Anordnung nun auf deren Kosten umzusetzen.
Vor dem Hintergrund der begründeten Sorge, die Kosten nicht von den Eigentümern wieder zu erlangen, und mit Blick auf die besonderen Umstände des Einzelfalls, hat Staatsminister Jörg Krauss auf Initiative der Abgeordneten Hans-Peter Behrens (Bündnis 90/Die Grünen) und Cornelia von Loga (CDU) zu einem runden Tisch in die Villa Reitzenstein eingeladen. Zusammen wurde mit den Vertretern der betroffenen Ministerien, der Stadt Bühl als zuständige Baurechtsbehörde, der Gemeinde Ottersweier als Belegenheitskommune, dem Landratsamt Rastatt sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe eine tragfähige Vorgehensweise gefunden, bei dem der außergewöhnlichen Situation um die Ruine auch im Hinblick auf überregionale Interessen Rechnung getragen werden konnte.
Das Ergebnis ist eine faire Lastenteilung: Die Stadt Bühl ist für den ordnungsgemäßen Abriss verantwortlich, das Landratsamt Rastatt für die Entsorgung des Abbruchmaterials, wobei das Land Baden-Württemberg – soweit auch hier die Eigentümer ihren Pflichten nicht nachkommen – die Entsorgungskosten und die Verantwortung für die Vollstreckung dieser Kosten bei den Eigentümern übernimmt.
Staatsminister Jörg Krauss betont die Bedeutung des Schulterschlusses: „Es freut mich sehr, dass wir uns auf einen gemeinsamen Lösungsweg in der herausfordernden Situation rund um die Ruine Hundseck verständigen konnten. Der Abriss ist ein wichtiger Beitrag, um die Attraktivität der Region mit Nationalpark und Schwarzwaldhochstraße weiter zu stärken.“
Landrat Prof. Dr. Christian Dusch begrüßt das Verhandlungsergebnis: „Wir sind froh, dass wir dieses leidige Kapitel an der Schwarzwaldhochstraße in absehbarer Zeit endlich angehen können und der Schandfleck schon bald der Vergangenheit angehört.“
Matthias Bauernfeind, Oberbürgermeister der Stadt Bühl, ergänzt aus Sicht der Baurechtsbehörde: „In der unendlichen Causa Hundseck kann nun hoffentlich das letzte Kapitel geschrieben werden. Stadt und Gemeinderat haben stets den Standpunkt vertreten, dass eine Abrisslösung als letztes Mittel nur zum Tragen kommt, wenn sich auch alle Seiten daran beteiligen. Die Zusage des Landes ist ein elementarer Schritt für das Ende der Ruine. Ich bin sehr dankbar über diese Entscheidung, die auch unsere beiden Landtagsabgeordneten unterstützt haben.“
Jürgen Pfetzer, Bürgermeister der Gemeinde Ottersweier, zeigt sich erleichtert: „Für die Gemeinde Ottersweier war der Zustand auf Hundseck seit Langem eine schwere Hypothek. Dass wir nun eine Perspektive haben, diesen Missstand zu beseitigen, ist ein wichtiges Signal für den Tourismus und die Öffentlichkeit. Es ist ein wegweisender Zwischenschritt, denn an den Eigentumsverhältnissen ändert ein Teilabbruch vorerst nichts."
Der Abbruch des akut einsturzgefährdeten ehemaligen Kurhauses ist – unter Berücksichtigung des Artenschutzes – voraussichtlich ab September 2026 möglich. Im Gebäude wurden Vorkommen der Nordfledermaus festgestellt, deren Schutzzeiten zwingend einzuhalten sind. Die Stadt Bühl, die Gemeinde Ottersweier, das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Landratsamt Rastatt befinden sich im intensiven Austausch, um die notwendigen Voraussetzungen für den Abbruch zu schaffen.
Die beteiligten Behörden stellen zudem klar: Die Ersatzvornahme entbindet die Eigentümer keinesfalls von ihrer finanziellen Verantwortung. Im Nachgang zum Vollzug der Maßnahmen werden Stadt und Land alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die entstandenen Kosten bei der Eigentümerseite geltend zu machen.
 

Die Ruine des ehemaligen Kurhauses Hundseck. 

Foto: Sébastien Oser / Landratsamt Rastatt.
Die Ruine des ehemaligen Kurhauses Hundseck.

Foto: Sébastien Oser / Landratsamt Rastatt.

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